Enterbt? Du hast trotzdem Anspruch!
Dein Recht auf den Pflichtteil – wir setzen es durch
Es ist ein Schock, enterbt zu werden – doch du bist nicht allein und vor allem nicht rechtlos. Auch wenn gerade vieles unsicher scheint: Dein gesetzlicher Pflichtteil steht dir zu. Lass dich nicht entmutigen, denn mit der richtigen Unterstützung kannst du bekommen, was dir zusteht.

Ich bin Dominic Kaiser – Anwalt mit Schwerpunkt Erbrecht
Seit über 10 Jahren unterstütze ich Menschen dabei, das durchzusetzen, was ihnen zusteht. Als Anwalt mit Schwerpunkt für Erbrecht kenne ich die Fallstricke rund um das Pflichtteilsrecht – aber auch die menschlichen Geschichten dahinter.
Mir ist wichtig, dass du dich verstanden und gut vertreten fühlst – persönlich, engagiert und auf Augenhöhe.
Ablauf – in drei Schritten zu deinem Pflichtteil:
So hilft dir Dominic Kaiser konkret
1. Anspruch prüfen lassen
Ich schaue mir deine Situation genau an und bewerte die Erfolgsaussichten.
2. Außergerichtliche Lösung suchen
Wenn möglich, versuche ich, eine Einigung mit den Erbinnen und Erben oder der/m Testamentsvollstrecker/in zu erzielen.
3. Dein Recht durchsetzen
Sollte das nicht gelingen, vertrete ich dich mit Nachdruck vor Gericht.

professionell und persönlich
Warum du mir vertrauen kannst!
Wenn es um Familie und Erbe geht, ist Fingerspitzengefühl gefragt – und rechtliches Know-how. Ich verbinde beides. Mandant*innen schätzen meine offene Art, klare Kommunikation und konsequente Vertretung ihrer Interessen.

„Herr Kaiser hat mich ehrlich beraten und meinen Pflichtteil erfolgreich durchgesetzt.”
Felix Bethunian, Mainz
„Ich fühlte mich gut aufgehoben – professionell und menschlich.“
Suzanne Krohn, Bingen am Rhein
Pflichtteilsrecht ist Vertrauenssache.
Pflichtteil verständlich erklärt


Auch wenn du nicht im Testament bedacht wurdest, steht dir nach dem Gesetz ein Pflichtteil am Erbe zu.

Was ist der Pflichtteil? Wer hat Anspruch?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der grundsätzlich 50% des gesetzlichen Erbteils entspricht. Er steht engsten Angehörigen zu – selbst wenn sie durch ein Testament enterbt wurden.

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