Pflichtteil verständlich erklärt
Auch wenn du nicht im Testament bedacht wurdest, steht dir nach dem Gesetz ein Pflichtteil am Erbe zu.
Was ist der Pflichtteil? Wer hat Anspruch?
Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch, der grundsätzlich 50% des gesetzlichen Erbteils entspricht. Konkret bedeutet das: Kinder, Enkelkinder, Ehepartner (oder eingetragene Lebenspartner) und, falls keine Nachkommen vorhanden sind, auch die Eltern des Verstorbenen, haben ein Anrecht auf einen Teil des Nachlasses. Geschwister oder weiter entfernte Verwandte gehen dagegen leer aus.


Die Höhe des Pflichtteils beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wichtig zu wissen: Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch. Enterbte haben also Anspruch auf eine Auszahlung in Höhe ihres Anteils, nicht auf bestimmte Gegenstände oder Immobilien aus dem Nachlass. Um deinen Pflichtteil zu erhalten, musst du deinen Anspruch aktiv geltend machen – idealerweise mit juristischer Unterstützung. Oft beginnt das damit, dass man von den Erben Auskunft über den Nachlass verlangt, um die Pflichtteilsquote berechnen zu können.
In Kürze: Auch wenn du nicht im Testament bedacht wurdest, hast du nach dem Gesetz einen Anspruch auf deinen Pflichtteil am Erbe. Die Regeln können kompliziert sein, aber keine Sorge – Dominic Kaiser erklärt dir verständlich, wie dein Anspruch berechnet wird und was du tun musst, um zu deinem Geld zu kommen.
Informationen zum Pflichtteilsrecht und zum Pflichtteilsergänzungsanspruch
Was ist das Pflichtteilsrecht?
Das Pflichtteilsrecht garantiert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Erbe – selbst dann, wenn sie durch ein Testament enterbt wurden. Es schützt damit die familiäre Bindung vor völliger Enterbung.
Welche Rechte und Pflichten gelten?
Pflichtteilsberechtigte haben das Recht, Auskunft über den Nachlass zu verlangen und ihren Pflichtteil in Geld geltend zu machen. Die Erben sind verpflichtet, diese Auskünfte zu erteilen und den Pflichtteil auszuzahlen. Allerdings wird der Pflichtteil nicht automatisch ausgezahlt – er muss aktiv eingefordert werden. Dabei kommt es häufig zu Missverständnissen, etwa dass Adoptivkinder pflichtteilsberechtigt sind, Schwiegerkinder hingegen nicht.
Pflichtteilsergänzungsanspruch
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch ist ein erbrechtlicher Anspruch, der dazu dient, den Pflichtteilsberechtigten vor einer Entwertung ihres Pflichtteils durch Schenkungen des Erblassers zu schützen. Er berechtigt den Pflichtteilsberechtigten, einen zusätzlichen Betrag von den Erben zu verlangen, um den Umfang des Pflichtteils zu erhöhen, wenn der Erblasser vor seinem Tod Schenkungen gemacht hat.
Bereit, dir zu holen, was dir zusteht?
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Zögere nicht länger – dein Recht auf den Pflichtteil unterliegt der Regelverjährung. Frühes Handeln lohnt sich. Dominic Kaiser steht dir vom ersten Gespräch an zur Seite und kämpft engagiert dafür, dass du deinen Anteil erhältst. Egal, ob du noch unsicher bist oder schon fest entschlossen: Eine Erstberatung kann dir Klarheit und Sicherheit geben.
Jetzt liegt es bei dir: Nimm Kontakt auf und lass deinen Fall prüfen. Gemeinsam sorgt ihr dafür, dass du bekommst, was dir zusteht. Vertraue dich Dominic Kaiser an – den ersten Schritt kannst du gleich hier machen: